Das nächste "Nostalgieschiffstreffen" der historischen und Traditionsschiffe rund um den FHS findet zwischen Samstag, 2012.07.28 und Sonntag, 2012.08.06 statt; Die Fahrt wird vom ehemaligen Flaggschiff der ungarischen Mahart, dem Schlepper "MS Sopron" begleitet, geht in Etappen über Bratislava nach Budapest und sieht in jeder größeren Stadt wieder Empfänge, buntes Treiben, Schönes und Spannendes vor. Zur Teilnahme eingeladen sind wie immer natürlich nicht nur "historische" Schiffe, sondern alle Interessierten und Freunde der Schifffahrt! Danach geht es gemütlich und gemeinsam wieder zurück nach Wien.
Die FHS-Verantwortlichen unter Leitung des Obmannes der Sektion Schiffseigner und natürlich des Präsidenten erwarten nach den ersten Rückfragen eine Reihe von ausländischen Schiffen - für die auch der Termin relativ zeitig im Jahr angesetzt wurde; Damit ermöglichen wir unseren ausländischen Freunden auch eine Rückfahrt noch unter (den doch möglichen) sommerlichen Aspekten - in den Niederlanden beispielsweise beginnt der rauhe Herbst ja wesentlich früher als bei uns in der noch pannonischen Tiefebene - dafür dauert die Rückfahrt auch gute vier Wochen länger als für uns.
Vorgesehene Aufenthalte und Etappen:
Einen ausführlichen Reisebericht von Caro und Herbert Klein, die die Strecke 2011 abgefahren sind, finden Sie hier.
Nähere Einzelheiten folgen. Wir ersuchen Sie, sich mit Schiffsnamen und der voraussichtlichen Anzahl der Teilnehmer möglichst bald anzumelden oder wenigstens Ihr Interesse an einer Teilnahme zu bekunden, um uns die Vorbereitungen und Dispositionen zu erleichtern.
Anmeldung bitte formlos bei:
l.kugel[at]fhsaustria.org
Mitfahrgelegenheiten: Auf dem ehemaligen Schlepper "Sopron" stehen insgesamt 18 Doppelkabinen für Mitfahrer bzw. für Nicht-Schiffseigner zur Verfügung! Gebucht werden kann die Bergfahrt (27./28. Juni) und oder die Talfahrt. Interessenten mögen sich bitte melden bei
a.traiber[at]fhsaustria.org
Teilnahmebedingungen für Schiffseigner
Die Nostalgieschiffstreffen 2002, 2004 und 2006 waren so erfolgreich, daß neben schönen Erinnerungen auch wertvolle Erfahrungen zurückblieben. Aufgrund dieser Erfahrungen werden die folgenden Verhaltensregeln und Teilnahmebedingungen erlassen.
Mit steigenden Teilnehmerzahlen vergrößern sich auch die Probleme, etwa alle Schiffe in eine Schleuse zu bekommen, für alle adäquate Liegeplätze zu finden und den Konvoi so zusammenzuhalten, daß das Bild einer einheitlichen Veranstaltung entsteht. Dabei muß davon ausgegangen werden, daß der Verein und seine Schiffe von anderen Schifffahrtstreibenden und Behörden an der Donau sehr genau beobachtet werden. Es soll auf keinen Fall der Eindruck von nautischen Sonntagsfahrern in havarieträchtigen Rostschüsseln entstehen.
Im vollen Bewußtsein, daß die Teilnahme an dieser Fahrt für die Schiffsbesatzungen Urlaub sein soll, kann daher trotzdem auf einige Regelungen und Zwänge nicht verzichtet werden. Diese Regeln sind für die Teilnehmer verbindlich und ein Zuwiderhandeln kann zum Ausschluß des Teilnehmers und zu Schadenersatzansprüchen führen.
Teilnahmebedingungen
1. Jedes teilnehmende Schiff hat mit mindestens 2 Personen besetzt zu sein, wobei eine Person als Schiffsführer den gesetzlichen Bestimmungen seines Heimatlandes über die Führung des betreffenden Wasserfahrzeuges zu entsprechen hat. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Vorschriften für die Führung des Schiffes einzuhalten. Die Ausbildung der Mindestbesatzung hat zu gewährleisten, daß alle auf der Wasserstraße erforderlichen Manöver ohne fremde Hilfe sicher und gefahrlos bewältigt werden können. Die gesetzlichen Vorschriften über das Verhalten an Bord (zB das Tragen von Schwimmwesten bei bestimmten Manövern) sind einzuhalten.
2. Die teilnehmenden Schiffe müssen zum Verkehr zugelassen sein und haben den einschlägigen Rechtsnormen entsprechen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Teilnahme in betriebsicherem Zustand sein und müssen, abgesehen von den durch Rechtsvorschriften geforderten Ausrüstungsgegenständen, mit allen für sicheres und gefahrloses Ankern und Festmachen notwendigen Ausrüstungsgegenständen versehen sein.
3. Für jedes Schiff ist ein dem Verein gegenüber verantwortlicher Schiffsführer zu benennen, der ansonsten Punkt 1. zu entsprechen hat, der als Ansprechpartner des Vereins gilt. Er hat vor Beginn der Veranstaltung eine Handynummer bekannt zu geben, unter der er während der Fahrt jederzeit erreichbar ist.
4. Jedes Schiff muß mit nautischem Funk ausgestattet sein und auf dem für die Veranstaltung vom FHS bekannt gegebenem Kanal hör- und sprechbereit sein.
5. Während der Fahrt auf freier Strecke ist jeder Schiffsführer für Position, Kurs, Geschwindigkeit und Sicherheitsabstände selbst verantwortlich. Die Anordnungen des Konvoiführers, wie zum Beispiel die Liegeordnung im Hafen oder Reihenfolge der Fahrzeuge in Schleusen oder für Foto/Presseaufnahmen o. ä., sind zu befolgen.
6. Anmeldungen zur Teilnahme an FHS-Veranstaltungen können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Teilnehmende Fahrzeuge können ausgeschlossen werden, insbesondere bei Unterlassung zumutbarer Hilfeleistung, fortgesetztem unkollegialem Verhalten gegenüber dem Verein und der Teilnehmer sowie offensichtlicher nautischer Unfähigkeit der Schiffsführung. Die Entscheidungen der Konvoiführung sind endgültig.
7. Bei Absage oder Änderung des Programms oder bei Ausschluß/Ablehnung eines Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz.
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